Laut der Common Charger Directive 2022/2380, die vom Rat der Europäischen Union(EU)1 genehmigt wurde, müssen alle Geräte mit kabelgebundenes Laden einen USB-C-Anschluss haben, um das Gerät innerhalb der Region verkaufen zu können. Die Regelung tritt am 28. Dezember 20242 in Kraft und gilt für Hersteller "kleiner und mittelgroßer" tragbarer Elektronikgeräte:
Laptops, die nicht als "tragbare Elektronikgeräte mit einem Stromverbrauch von bis zu 100 W" eingestuft werden, müssen ab April 2026 ebenfalls der Richtlinie entsprechen3. Es gibt zwar Bedenken hinsichtlich der Bereitstellung hoher Spannungen und Ströme über einen kleinen Anschluss wie USB-C, aber das neueste USB-PD-3.1-Protokoll kann die Spannungs- und Stromstärken je nach Bedarf des empfangenden Geräts im Bereich von 0 bis 240 W anpassen.
Eine Summe von 27 EU-Mitglieder wird von der Richtlinie4 betroffen. Auch betroffen sind die drei Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Island, Liechtenstein und Norwegen, die ein Teil des homogenen Binnenmarkts der EU5 sind.
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Die Common Charger Richtlinie hat auch dazu beigetragen, dass andere Regionen die Uniform-Lade-Richtlinie wechseln. Zum Besipiel,hat Indien vorgeschrieben, dass alle elektronischen Geräte, die auf dem indischen Markt in Umlauf sind, bis März 2025 mit USB-C ausgestattet sein müssen, auch wenn derzeit immer noch diskutiert wird, Ausnahmen für Mobiltelefone, Wearables und Hörgeräte vorzusehen6.
Die nationale Kommunikationskommission (NCC) von Taiwan folgt auch der EU und überprüft die Regulationen. Die Kommission plant jetzt Änderungen für die Mobile Telecommunications Terminal Equipment (行動通信終端設備技術規範) im Juni 2024 und die Änderungen im Dezember desselben Jahres zu veröffentlichen7.
Es wird vermutet, dass Kalifornien der erste US-Staat sein wird, der die USB-C-Ladekabel vorschreiben wird. Am 13. April 2023, hat der Ausschuss für Datenschutz und Verbraucherschutz der kalifornischen Staatsversammlung in Sacramento einstimmig die Gesetzesvorlage AB 1659 (2023) verabschiedet, die alle elektronischen Geräte einschließlich Laptops und Handys erfasst8.
Während die verschiedenen Länder die Änderung zu einer einheitlichen Ladenorm unterstützen, wird die USB-C-Norm weiterhin verändert, um Handelsabläufe zu rationalisieren und elektronischer Abfall zu reduzieren.
Ein Vorschlag für eine einheitliche kabellose Ladenorm wurde schon am 23 September 2021 gestellt. Dieses Vorschlag folgte mit einem Bericht aus 2020, der zeigte, dass Konsumenten jedes Jahr €2.4 Milliarden für Ladegeräte, die nicht mit den Geräte kommen, ausgeben. Dies führte zu einer überraschenden 420 Millionen elektronischen Geräte, die allein in 2020 gekauft wurden, welche zu einer schockierenden 11,000 Tonnen von elektronischem Abfall produzierten. Trotz der zahlreichen Käufe wurde festgestellt, dass die Verbraucher im Durchschnitt nur zwei der drei von ihnen verwendeten Ladegeräte regelmäßig nutzen, wobei 38% von ihnen immer noch Probleme mit der Kompatibilität beim Laden hatten9.
Die Richtlinie verpflichtet die Händler, auf den Verpackungen elektronischer Geräte Piktogramme anzubringen, aus denen hervorgeht, ob ein neues Ladegerät auf der Verpackung enthalten ist und welche Ladefunktionen es hat. Schätzungen zufolge würde die neue Regelung den Verbrauchern jährlich 250 Millionen Euro an unnötigen Ladegeräten ersparen, die bisher mit dem Kauf neuer Geräte einhergingen. Darüber hinaus wird auch eine Verringerung des Abfallaufkommens bei der Produktion, dem Transport und der Entsorgung erwartet10.
Auch die USB-C-Stecker selbst sollen mit ihrer einheitlichen zweiseitigen Schnittstelle das Kabelmanagement vereinfachen. Das Design ermöglicht es, dass USB-C-Kabel in beiden Richtungen eingesteckt werden können und dabei mehrere Funktionen wie Datenübertragung, Audio- und Videoausgabe unterstützen11. Der Schritt wurde weniger als sechs Monate nach Beginn der Verhandlungen am 26. Januar 2022 einstimmig beschlossen, bevor er am 29. Juni 2022 von allen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten gebilligt wurde.
Neben der physikalischen Form der Ladekabel muss laut den Anforderung in der geänderten gemeinsamen Gebührenrichtlinie 2022/238012 die Ladegeschwindigkeit für alle Schnelllade-Geräte einheitlich sein. Diese Entscheidung hat den Hintergrund, die Firmen davon zu hindern, die Ladegeschwindigkeit mit anderen Ladegeräten und Geräten zu limitieren.
Ingenieure und Hersteller müssen deshalb jede weitere Lade-Protokolle, die für die USB-Stromübertragung-Funktionalität nötig ist, in die Geräte einführen. Ein Gerät mit bis zu 15W muss mindestens eine der folgenden Stromversorgungsoptionen für USB-C-Buchse zur Verfügung haben und muss auch von Funkgeräten unterstützt werden:
In ihren Ankündigungen ging die EU auch kurz auf die zunehmende Verbreitung des kabellosen Ladens ein. Wegen des gefährlichen technologischen "lock-in"-Effekts, indem Konsumenten an einem Hersteller abhängig werden, hat die Europäische Kommission versprochen, die Interoperabilitäts-Anforderungen mit kabelloses Laden bis Ende 202413 zu vereinheitlichen.
Jedoch gilt die Common Charging Directive nur für kabelgebundene Ladelösungen. Das heißt, dass Hersteller theoretisch das Mandat mit Geräte, die kabelloses Laden beinhalten, vermeiden können. Nichtsdestotrotz beinhalten die neu veröffentlichten Handys im Markt, wie das iPhone 15 und iPhone 15 Plus, beide USB-C-Anschlüsse und MagSafe.
Die kabellosen MagSafe-Ladegeräte basieren auf eingebauten magnetischen Ringen, die Telefone und Sender zum Laden in Position halten. Das kabellose Laden mit Qi2, das auf einem von MagSafe abgeleiteten Magnetic Power Profile (MPP) basiert, wird voraussichtlich kabellose Ladegeschwindigkeiten von bis zu 15 W unterstützen und gleichzeitig mit MagSafe kompatibel bleiben. Die Interoperabilität zwischen den Standards für das kabellose Laden kann viel dazu beitragen, Verwirrung bei den Verbrauchern und übermäßigen Elektroschrott zu vermeiden, da sich der globale Markt für elektronische Geräte auf eine kabellose Zukunft umstellt.