GS (Geprüfte Sicherheit) ist der deutsche Begriff für "geprüfte Sicherheit". Ein Importeur oder Hersteller kann in Deutschland "gebrauchsfertige" Produkte mit dem GS-Zeichen in Verkehr bringen oder ausstellen. Es ist freiwillig und kann für die im Merkblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aufgeführten Produkte vergeben werden. Die ZLS ist die öffentliche Stelle, die das GS-Zeichen akkreditiert. Das "Produktsicherheitsgesetz" (ProdSG) hat 2011 das "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" (GPSG) abgelöst. Es ist die Verantwortung der Prüfstellen, zu bescheinigen, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit erfüllt sind. Darüber hinaus können je nach Produkt zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Lärm, PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) und andere verbotene Stoffe gelten.
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