Um registrierter Lieferant zu werden, müssen alle Personen, die in Japan Elektrogeräte herstellen oder importieren, dies dem Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) bei Aufnahme ihrer Tätigkeit melden. Es gibt zwei Listen spezifizierter Elektrogeräte und Materialien für Kategorie A (115 Artikel) und Kategorie B (338 Artikel). Für Produkte, die nicht in den Listen der Kategorie A oder B aufgeführt sind, gelten andere japanische Vorschriften. Bei importierten Elektrogeräten sind die Importeure dafür verantwortlich, dass sie die vorgeschriebenen technischen Anforderungen erfüllen, und sie haben das Recht, die PSE-Kennzeichnung mit dem Namen des Importeurs anzubringen. Elektrische Produkte werden von in Japan ansässigen Personen eingeführt. Für drahtlose/Telekommunikationsprodukte sind Genehmigungen nach dem japanischen Rundfunkgesetz (JRF) und dem japanischen Telekommunikationsgeschäftsgesetz erforderlich.
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