Jedes Modell der regulierten Waren muss von den lokalen Lieferanten bei der zuständigen Behörde registriert werden. Für die Registrierung geregelter Waren gemäß dem Wareninspektionsgesetz und den damit verbundenen Vorschriften ist ein von ausgewiesenen/anerkannten Prüflabors (im In- oder Ausland) ausgestellter Typenprüfbericht erforderlich. Lokale Lieferanten reichen die Berichte und die angeforderten Dokumente bei einer benannten Zulassungsstelle zur Zertifizierung ein, welche Bescheinigungen über die Registrierung der Produktzertifizierung ausstellt. Sobald die Zertifikate bei der zuständigen Behörde eingereicht sind, können die zertifizierten regulierten Waren in der Datenbank registriert werden.
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